Der Kauf und Verkauf von Waren im internationalen Handel kann oft kompliziert sein – Verantwortlichkeiten, Kosten und Risiken müssen für alle Parteien bestimmt werden.
Um Unternehmen beim Im- und Export von Waren zu unterstützen, hat die Internationale Handelskammer (ICC) im Jahr 1936 die International Commercial Terms, kurz Incoterms®, eingeführt. Die Incoterms® gelten heute weltweit als das wichtigste Regelwerk im globalen Handel. Die neueste Fassung, die Incoterms® 2020, sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Die Incoterms®-Klauseln enthalten eine Reihe von Handelsbedingungen, die mit einem Dreibuchstaben-Code angegeben werden.
Download und Überblick über die Incoterms® 2020
Klauseln für alle Verkehrsträger:
EXW – Ex Works / Ab Werk (benannter Ort der Lieferung)
EXW wird oft bei der Erstellung eines ersten Angebots ohne eingeschlossene Kosten verwendet. EXW bedeutet, dass der Verkäufer die Waren auf seinem Gelände oder an einem anderen benannten Ort (Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein Abholfahrzeug verladen, noch muss er die Ware zur Ausfuhr freigeben.
FCA – Free Carrier / Frei Frachtführer (benannter Lieferort)
FCA kann zwei verschiedene Bedeutungen haben, jede mit unterschiedlichem Risiko- und Kostenniveau für den Käufer und Verkäufer. FCA (a) wird verwendet, wenn der Verkäufer die zur Ausfuhr freigegebenen Waren an einem benannten Ort liefert, bei dem es sich um seine eigenen Räumlichkeiten handelt. FCA (b) wird verwendet, wenn der Verkäufer die zur Ausfuhr freigegebenen Waren an einem benannten Ort liefert, bei dem es sich um fremde Räumlichkeiten handelt. In beiden Fällen können die Waren an einen vom Käufer benannten Frachtführer oder an eine andere vom Käufer benannte Partei geliefert werden.
CPT – Carriage Paid To / Fracht bezahlt bis (benannter Bestimmungsort)
Gemäß CPT zahlt der Verkäufer für die Beförderung von Waren bis zum benannten Bestimmungsort.
CIP – Carriage and Insurance Paid to / Fracht und Versicherung bezahlt bis (benannter Bestimmungsort)
Ähnlich wie CPT mit der Ausnahme, dass der Verkäufer verpflichtet ist, eine Mindestversicherung für die Waren während des Transports abzuschließen.
DAP – Delivered At Place / Geliefert am Ort (benannter Bestimmungsort)
Danach gilt die Ware als vom Verkäufer geliefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Transportmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort bereitgestellt wird. Gemäß den DAP-Bedingungen trägt der Käufer alle Risiken, die mit dem Entladen der Waren verbunden sind.
DPU – Delivered At Place Unloaded / Geliefert am Ort entladen (benannter Bestimmungsort)
Dieser Incoterm® verlangt, dass der Verkäufer die Ware am vereinbarten Bestimmungsort entlädt. Der Verkäufer trägt alle Kosten des Transports (Ausfuhrgebühren, Transport, Entladung vom Hauptfrachtführer am Bestimmungsort Hafen- und Zielhafengebühren) und übernimmt alle Risiken bis zur Ankunft am Bestimmungsort.
DDP – Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort)
Der Verkäufer ist für die Lieferung der Waren an den benannten Ort im Land des Käufers verantwortlich und trägt alle Kosten für die Beförderung der Waren an den Bestimmungsort, einschließlich Einfuhrzölle und Steuern. Der Verkäufer ist nicht für das Entladen verantwortlich.
Regeln für den See- und Binnenschifftransport:
FAS – Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen)
Der Verkäufer hat geliefert, wenn die Waren längsseits des Schiffes platziert sind (z. B. auf einem Kai oder einer Schute), das vom Käufer im benannten Verschiffungshafen benannt wurde. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Waren geht über, wenn die Waren längsseits des Schiffes platziert sind und ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.
FOB – Free On Bord / Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen).
Der Verkäufer liefert die Waren an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen oder beschafft die bereits so gelieferten Waren. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Waren geht über, wenn sich die Waren an Bord des Schiffes befinden und ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.
CFR – Cost and Freight / Kosten und Fracht
Der Verkäufer liefert die Waren an Bord des Schiffes. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Waren geht über, wenn sich die Waren an Bord des Schiffes befinden. Der Verkäufer muss die Kosten und die Fracht, die notwendig sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu bringen, beauftragen und bezahlen.
CIF – Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht
Das gleiche wie CFR mit dem Zusatz, dass der Verkäufer ebenfalls einen Mindestversicherungsschutz gegen das Risiko des Käufers für den Verlust oder die Beschädigung der Ware während der Beförderung abschließen muss.
Unterschiede zwischen den Incoterms® 2010 und 2020:
Die Incoterms®-Klausel FCA (Free Carrier) bietet nun die zusätzliche Möglichkeit, vor der Verladung der Waren auf ein Schiff einen Vermerk auf dem Konnossement anzubringen.
Die Kosten erscheinen jetzt zentralisiert in A9/B9 der jeweiligen Incoterms®-Klausel.
CIP erfordert jetzt mindestens eine Versicherung mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clause (A) (Allgefahr, vorbehaltlich spezifizierter Ausschlüsse).
CIF erfordert mindestens eine Versicherung mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clause (C) (Anzahl der aufgelisteten Risiken, vorbehaltlich spezifizierter Ausschlüsse).
Die Incoterms®-Klauseln Free Carrier (FCA), Delivered at Place (DAP), Delivered at Place Unloaded (DPU) und Delivered Duty Paid (DDP) berücksichtigen nun, dass die Waren ohne jeglichen dritten Frachtführer, der beauftragt wird, nämlich durch die Verwendung eigener Transportmittel, befördert werden können.
Die Klausel Delivered at Terminal (DAT) wurde in Delivered at Place Unloaded (DPU) geändert, um klarzustellen, dass der Bestimmungsort jeder Ort sein könnte und nicht nur ein „Terminal“.
Die Incoterms® 2020 verlagern nun ausdrücklich die Verantwortung für sicherheitsrelevante Anforderungen und Nebenkosten auf den Verkäufer.
Nützliche Informationen
Die Incoterms® stellen keinen vollständigen Kaufvertrag dar, sondern werden vielmehr ein Teil davon. Für ihre Anwendung sollte die folgende Struktur verwendet werden:
„[Gewählte Incoterm®-Klausel] [Benannter Hafen, Ort oder Punkt] Incoterms® 2020“
Beispiele: „CIF Shanghai Incoterms® 2020“ oder „DAP 10 Downing Street, London, Great Britain Incoterms® 2020“
Wenn bei den Incoterms® kein Jahr angegeben ist, gilt Folgendes:
Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.
Wird ein anderes Jahr angegeben, z. B. Incoterms® 1980, dann finden die entsprechenden Bedingungen Anwendung.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der offiziellen ICC-Website: https://iccwbo.org.