Confidential Reporting Line: Meldeweg für Hinweisgebende
Als einer der weltweit führenden Logistikdienstleister ist Integrität gegenüber unseren Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern, Anteilseignern und der allgemeinen Öffentlichkeit Schlüssel unseres Erfolgs.
Sofern Sie Bedenken melden möchten, klicken Sie bitte auf den Link unten zur Kühne+Nagel Confidential Reporting Line (CRL).
Richtlinie gegen Benachteiligung von Hinweisgebenden
Hinweisgebende, die Bedenken in gutem Glauben melden, müssen keine benachteiligenden Maßnahmen befürchten und stehen unter dem Schutz von Kühne+Nagel sowie den geltenden Gesetzen. Wissentlich falsche oder irreführende Informationen können hingegen zu Konsequenzen führen.
Verfahrensordnung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Haben Sie Informationen zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken, geben Sie eine Meldung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) über die o.g. CRL ab. Die dazugehörige Verfahrensordnung (Deutsch/Englisch) erklärt den Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems und beschreibt die Vorgehensweise bei der Erfassung sowie der weiteren Bearbeitung von Meldungen. Weitere Details finden Sie hier.