Landverkehr: Sommerfahrplan 2022
Datum: 29. Juni 2022
In den bevorstehenden Sommerferien kommt es zu Fahrverboten und veränderten Abfahrtsfrequenzen, über die wir Sie hiermit proaktiv informieren und Sie bitten, Ihre Transportplanung daraufhin abzustimmen.
Lkw-Fahrverbote
Zusätzlich zu dem bestehenden Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr, kommt es in Deutschland vom 01. Juli bis einschließlich 31. August 2022 auf diversen Straßenabschnitten zu einem Verbot für Lkw über 7,5 t an Samstagen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.
Abfahrtsfrequenzen in Europa
Insbesondere in Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Rumänien und Griechenland gibt es limitierte Abfahrten in den Kalenderwochen 31 bis 35. Ab Kalenderwoche 36 gelten wieder die gewohnten Abfahrtsfrequenzen. Bitte prüfen Sie auch weiterhin, ob die Ware vom Empfänger vor der Übersendung der EDI oder des Frachtauftrages angenommen werden kann.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Transportplanung zu berücksichtigen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren gewohnten Kühne+Nagel Ansprechpartner.
Landverkehr: Lkw-Streik in Spanien
Datum: 18. März 2022
Der seit dem 14. März 2022 auf unbestimmte Zeit andauernde Streik der LKW-Fahrer in Spanien führt zu erheblichen Einschränkungen.
Die Übergabe von Sendungen an einige Gebiete in Spanien wurde vorerst eingestellt, da diverse Depots durch den Zustellstopp Ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Hiervon sind die Ballungsräume um Barcelona und Madrid besonders betroffen.
Bis zur Entspannung der Lage bitten wir Sie, mit Ihren Empfängern eine grundsätzliche Zustellbarkeit vor Sendungsbeauftragung abzustimmen und bitten um Verständnis, dass Laufzeitzusagen und Termindienste bis auf weiteres für die betroffenen Gebiete ausgesetzt werden.
Der hierdurch entstandene Sendungsrückstand wird schnellstmöglich abgearbeitet.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren gewohnten Kühne+Nagel Ansprechpartner.
Aktuelle Situation Ukraine - Russland
Datum: 3. März 2022
Wie Sie den aktuellen Nachrichten entnehmen können, hat der Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine auch große Auswirkungen auf das Transport- und Logistikgeschehen. Es kommt zu umfangreichen Beeinträchtigungen auf allen Verkehrsträgern, von denen auch Kühne+Nagel betroffen ist.
Aktuelle Informationen und von uns ergriffene Maßnahmen haben wir auf unserer Internetseite unter nachstehendem Link für Sie zusammengestellt. Diese wird fortlaufend aktualisiert und wir bitten Sie, sich hierüber entsprechend informiert zu halten.
https://home.kuehne-nagel.com/-/news/update-on-ukraine-and-russia
COVID-19: Umsetzung von 3G-Landverkehr: Brexit - Letter of Authorisation
Datum: 11. Januar 2021
Die Erfahrungen nach dem Ende der vereinfachten Zollabfertigung während der Übergangsphase und der Sendungsabwicklung auf Basis des Regelverzollungsprozesses seit dem 1. Januar 2022 haben gezeigt, dass insbesondere administrative Prozessverzögerungen einer optimalen UK-Abwicklung derzeit noch im Wege stehen. Diese Verzögerungen entstehen größtenteils durch die Notwendigkeit einer individuellen Rückbestätigung der Verzollungsdaten auf Einzelsendungsbasis durch die Empfänger.
Der Prozess kann durch die Bereitstellung einer erweiterten Zollvollmacht, dem sog. „Letter of Authorisation (LOA)“ beschleunigt werden. Der LOA enthält die bisherige Zollvollmacht (Power of Attorney) und ist für 12 Monate gültig.
Mit der Unterzeichnung des LOA wird bestätigt, dass alle Informationen, die vom EU-Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden, für die britische Einfuhranmeldung verwendet werden können. Hierdurch wird Kühne+Nagel UK bevollmächtigt, die Einfuhrverzollung in Großbritannien auf Basis der Exportdaten ohne zusätzliche Abstimmungsverzögerungen durchzuführen. Zudem müssen die Angaben in der Einfuhranmeldung nicht mehr für jede einzelne Sendung genehmigt werden und die mehrmalige Kontaktaufnahme mit dem Empfänger entfällt. Der Verzollungsprozess verläuft damit insbesondere für sich wiederholende Warengruppen und Regelsendungen schnell und automatisiert. Mit der Bereitstellung des LOA können Laufzeitverzögerungen vermieden werden.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihren Empfängern/UK-Importeuren auf und sensibilisieren Sie diese für die Vorteile sowie für die Vorgehensweise zur Übermittlung des LOA.
Download LOA:
https://home.kuehne-nagel.com/documents/236865/503096/Letter-of-Authorisation-customs-agent-Kuehne-Nagel.pdf/2bb284c8-a938-80ad-7f21-a63fc615659e?t=1639133754365
Übermittlung an Kühne+Nagel UK per E-Mail:
uk.customers-brexit@kuehne-nagel.com
Hinweis: Der LOA gilt ab dem Unterzeichnungsdatum. Sollten sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bereits Sendungen im Verzollungsprozess befinden, müssen diese noch individuell rückbestätigt werden.
COVID-19: Umsetzung von 3G-Maßnahmen
Datum: 26. November 2021
Für Kühne+Nagel steht die Gesundheit und Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern an erster Stelle. In Anbetracht steigender Inzidenzen ist es unsere oberste Priorität, die Ansteckung und Verbreitung des Corona-Virus weiterhin bestmöglich zu verhindern.
Wir haben umfangreiche Maßnahmen getroffen, die 3G-Regelung (geimpft/genesen/getestet) in allen Kühne+Nagel-Niederlassungen umzusetzen und die entsprechenden Test- und Nachweisbestimmungen einzuhalten.
Gleichzeitig benötigen wir Ihre Unterstützung, damit ein sicherer Transportablauf gewährleistet werden kann. Daher bitten wir Sie um Sensibilisierung Ihrer Versandabteilungen sowie auch Ihrer Empfänger wie folgt:
- Test- oder Nachweisdokumente (Impfzertifikat/Impfausweis/Genesungszertifikat/tagesaktuelles Schnelltestergebnis) sind gemäß geltender Regularien zu prüfen und zu akzeptieren.
- Wir setzen alles daran, Transportverzögerungen zu vermeiden. Die Umsetzung der 3G-Regelung stellt jedoch administrativ und organisatorisch einen signifikanten Zusatzaufwand dar, so dass daraus resultierende Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden können.
- Zusätzliche COVID-19-relevante Abhol- und Anlieferbeschränkungen müssen im Vorfeld an Ihren Kundenbetreuer adressiert und die Umsetzbarkeit mit diesem abgestimmt werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich hieraus ggf. kostenpflichtige Zusatzleistungen ergeben können und eine flächendeckende Umsetzung der 2G-Regelung nicht gewährleistet werden kann.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Erhebung eines Transportzuschlags COVID-19 unsererseits derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, um uns den aktuellen Marktgegebenheiten flexibel anpassen zu können. Die Umsetzung der 3G-Maßnahmen wird seitens Kühne+Nagel über den gesamten Transportablauf angestrebt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren gewohnten Kühne+Nagel Ansprechpartner.