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Zurück Ihre einfache Brexit-Lösung für eine vereinfachte Zollabfertigung

UK hat die EU offiziell am 31. Januar 2020 verlassen. Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen traten Zollverfahren in Kraft, nachdem die Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 endete.

Machen Sie Ihre Zollfreigabe zu einem nahtlosen Prozess

Um unnötige Verzögerungen und Unterbrechungen an der Grenze zu vermeiden, hilft Ihnen unsere einfache Brexit-Lösung, die Komplexität des Zollabfertigungsprozesses zu vereinfachen.

Durch die frühzeitige Automatisierung von Export- und Importzollverfahren erleichtern wir Ihnen die Datenerfassung. So sind Ihre Zollangelegenheiten für die Abfertigung an der EU- und UK-Grenze vorbereitet, während Ihre Sendungen bereits auf dem Weg sind.

Einfach und unkompliziert, damit Sie sich auf Ihr Geschäft fokussieren können

Wie funktioniert das? Ihre easy Brexit-Lösung überträgt digital die Exportdaten des Versenders und erfasst die Importdaten des Empfängers anhand eines Importvalidierungsverfahren. Dadurch werden die Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU und  UK automatisiert. Das umfasst auch zusätzliche Anforderungen, wie z. B. die Sicherheitsmeldungen, die für jede Sendung erforderlich sind.

Sie möchten Ihre Lieferkette am Laufen halten?

UK- und EU-Zollvorschriften sind nach dem Brexit verbindlich

Um die Zollformalitäten zu vereinfachen, hat die britische Regierung für Importe in das Vereinigte Königreich ein vorübergehendes „Stufenkonzept“ eingeführt. Auf dieser Grundlage haben britische Importeure die Möglichkeit, nicht kontrollierte Waren im Rahmen des sog. vereinfachten Zollverfahrens (Customs Freight Simplified Procedure - CFSP) einzuführen, wodurch die Notwendigkeit einer vollständigen Grenzanmeldung bis zum 31. Dezember 2021 entfällt.

Was sind die kommenden Änderungen?

Ab 1. Januar 2022

  • UK-Einfuhrzollanmeldungen für alle Waren erforderlich und keine aufgeschobenen Abfertigungen mehr möglich
  • Zollkontrollen bei UK-Importen aus der EU
  • GVMS (Goods Vehicle Movement Service) obligatorisch für Einfuhren in UK
  • Voranmeldung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO) und Dokumentenprüfung im britischen IPAFFS-System
Um das Risiko von Verzögerungen bei den Transitverfahren zu vermeiden und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, bietet Kühne+Nagel den Service der vollständigen britischen Grenzanmeldung im Voraus an. Das bedeutet, dass die Fracht bereits vor der Ankunft im europäischen Abgangshafen vom britischen Zoll abgefertigt wird.

Ab 1. Juli 2022

  • Sicherheitserklärungen (ENS) für alle UK-Einfuhren erforderlich
  • Ausfuhrgesundheitszeugnis für POAO erforderlich
  • Voranmeldung für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Produkte im britischen IPAFFS-System
  • Warenkontrollen an den Grenzkontrollstellen für Tiere und POAO sowie Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse 

Außerdem können die Händler den zeitlich verschobenen Mehrwertsteuer-Mechanismus nutzen, bei dem die Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr in das Vereinigte Königreich nur angemeldet, aber nicht bezahlt werden muss.

Wenn die Waren den Rules of Origin (RoO) entsprechen, gelten Nullzölle und Kontingente sowohl für EU- als auch für UK-Importe. Der Importeur ist verpflichtet, den präferenziellen Ursprung mit einem vom Exporteur bereitgestellten "Statement of origin" nachzuweisen, oder alternativ mit Aufzeichnungen, die den "Importers knowledge"-Kriterien entsprechen.


Wir kümmern uns um Ihre Zollfreigabe nach dem Brexit. Das benötigen wir von Ihnen, um Ihre Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen einzureichen:

Für EU-Versender und -Importeure:
Power of Attorney zur Bevollmächtigung von Kühne+Nagel, als direkter Vertreter beim Ausfüllen und Einreichen von Zollerklärungen zu handeln. Diese muss nur einmal ausgefüllt werden. Bitte kontaktieren Sie Ihr europäisches Kühne+Nagel-Büro für weitere Anweisungen.

Für UK-Versender:
Letter of Empowerment zur Bevollmächtigung von Kühne+Nagel, als direkter Vertreter beim Ausfüllen und Einreichen von Zollerklärungen zu handeln. Diese muss nur einmal ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für UK-Importeure:
Letter of Authorisation zur Bevollmächtigung Kühne+Nagel, als direkter Vertreter beim Ausfüllen von britischen Einfuhrzollanmeldungen zu handeln und Sendungsdaten an das britische Zollsystem HMRC zu übermitteln. Diese Bewilligung ist für einen Zeitraum von 12 Monaten gültig. Ohne diese Genehmigung müssen wir für jede einzelne Sendung eine Genehmigung einholen, was zu möglichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann. Klicken Sie hier, um die Vollmachtserklärung herunterzuladen und uns die signierte Datei per E-Mail zu senden. 

Die EORI-Nummern (Economic Operators Registration and Identification) sind eine Voraussetzung für die Zollabfertigung von Waren in der EU und UK. 

Wenn der Versender die Ausfuhranmeldung selbständig erstellt, geben Sie die Movement Reference Number (MRN) des Exportbegleitdokuments (EAD) an, die in den Transportauftrag eingefügt wird, und übergeben Sie das Ausfuhrbegleitdokument an Kühne+Nagel.

Angabe von Bedingungen, Wert, Menge und Beschreibung der Waren. Zölle und Mehrwertsteuer werden auf der Grundlage des Warenwerts und der Währung berechnet.

Weltweit einheitlicher Klassifizierungscode der Ware.

Detaillierte Beschreibung (was, woraus, wofür) in Landessprache, die die korrekte Klassifizierung in Zolltarifnummer erlaubt. Inklusive Gewicht (Brutto/Netto) und Packstückanzahl sowie -art.

Warenwert und Währung zur Berechnung der Zölle und der Einfuhrsteuer.

Vereinbaren Sie mit Ihren Geschäftspartnern Incoterms um festzulegen, wer für die Zollabfertigung und die verbundenen Kosten verantwortlich ist.

Ab dem 1. Januar 2022 sind vollständige Einfuhranmeldungen für UK erforderlich. Für dieses Verfahren muss die britische Eingangsnummer (ENO) vor dem Verlassen der EU verfügbar sein. Eine Ausnahme wird gewährt, wenn der britische Importeur über eine eigene GASP-Genehmigung verfügt.

* Basierend auf dem Border Operating Model (BOM) der britischen Regierung

Bis zu einem Wert von 6.000 EUR wird ein Präferenznachweis auf der Handelsrechnung akzeptiert. Ab einem Wert von 6.000 EUR müssen die Ausführer den Status eines registrierten Ausführers (REX) beantragen.