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Zurück Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte

Als Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen hat sich Kühne+Nagel verpflichtet, die Menschenrechte zu wahren und die Rechte von Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen zu achten und die Umwelt zu schonen.

Diese Verpflichtungserklärung ist explizit in der "Grundsatzerklärung zu Menschenrechten" von Kühne+Nagel verankert und veröffentlicht und somit auch für die Kühne+Nagel (AG & Co.) KG und die deutschen Konzernunternehmen ausnahmslos geltend.

Kühne+Nagel verpflichtet sich weltweit dazu, negativen Einwirkungen auf die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb unserer Geschäftstätigkeit vorzubeugen, diese soweit möglich zu beenden und zu minimieren. Zu diesem Zweck haben wir unsere Lieferanten und Subunternehmer auf die Einhaltung eines "Verhaltenskodex für Lieferanten" verpflichtet und halten die Einhaltung nach.

Wahrung der Einhaltung von Menschenrechten und sozialer Verantwortung

Wir sind überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg unserer Organisation ist. Das gilt auch für unsere Aktionäre, Lieferanten, Partner und Kunden sowie für unsere Beschäftigten und Sozialpartner. Um einen aktiven Beitrag zu sozialem Frieden sowie weltweitem Wohlstand beitragen und dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist erforderlich, dass wir wettbewerbsfähig sind und bleiben. Es ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, gemeinsame Verantwortung für Nachhaltigkeit entlang der Lieferketten und internationaler Supply-Chains zu übernehmen – in engem Zusammenspiel mit unseren Kunden und auch Partnern, für die wir weltweit nachhaltige Logistik- und Transportlösungen gestalten und umsetzen.

Wir klären unsere Lieferanten über die Ziele unserer Grundsatzerklärung zu Menschenrechten sowie über die gesetzlichen Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf und halten die Einhaltung nach.

Risikobeurteilung

Im Rahmen der ersten Risikoanalysen zu Menschenrechten und Umweltrisiken bei der Kühne+Nagel (AG & Co.) KG wurden u.a. die zuständigen Experten für Lieferantenmanagement und -steuerung einzelner Geschäftsfelder und Funktionen, aber auch entsprechende Zentralstellen eng involviert, unter intensiver Einbindung der Geschäftsleitung. In unserem umfangreichen Netzwerk aus zumeist langjährigen Geschäftspartnern aus Transportunternehmen, Logistikpartnern, Personaldienstleistern oder strategische Partner im Einkauf legen wir spezielles Augenmerk auf spezifische Länder u.a. auch außerhalb der EU, die aber insgesamt einen geringen Anteil des Lieferantenportfolios ausmachen. Besondere, konkrete Risiken konnten bisher nicht erkannt und ermittelt werden.

Prävention und Nachverfolgung

Unsere Risikoanalysen und -beurteilungen stützten sich auf unser bereits seit Jahren etabliertes Lieferanten-Management-System. Ist ein Lieferant oder Partner nicht im System freigegeben oder fehlen entsprechende Authentifizierungen, ist gewährleistet, dass er für einen operativen Einsatz nicht in Betracht gezogen werden kann. Um unseren unternehmerischen Sorgfaltspflichten zukünftig noch dezidierter nachzukommen, haben wir die Menschenrechts- und umweltbezogenen Kriterien der Lieferantenüberprüfung überarbeitetet und das System entsprechend angepasst.

Das funktions- und geschäftsfeldübergreifende Netzwerk von Experten wird weiterhin regelmäßige Risikoanalysen und -beurteilungen vornehmen. Koordiniert werden die Maßnahmen durch unseren Menschenrechtsbeauftragten, der an den Vorsitzenden der Deutschen Geschäftsleitung berichtet. Damit ist gewährleistet, dass die Verhinderung bzw. Abstellung von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltrisiken, dass Präventions- und auch Abhilfemaßnahmen mit der Geschäftsleitung abgestimmt und in dieser verankert sind.

Werden Risiken zu Menschenrechtsverletzungen, Umweltrisiken, potenzielle Verstöße gegen Gesetze vermutet, erkannt oder gemeldet oder bestehen Integritätsbedenken jedweder Form, oder im Falle von Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex für Lieferanten, ist über das Managementsystem gewährleistet, dass entsprechende Abhilfemaßnahmen entwickelt, koordiniert und nachgehalten werden, bis etwaige Risiken belastbar abgestellt sind. Wir behalten uns im Rahmen der Vertragsbedingungen vor, deren Einhaltung zu überprüfen und bei Verstößen Konsequenzen zu ziehen, die auch rechtliche Schritte umfassen oder bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können. Hier unterstützt ebenfalls die "Confidential Reporting Hotline". Dieses anonyme "Beschwerdeverfahren" ermöglicht internen und auch externen Personen Hinweise aufzugeben und diese zu dokumentieren. Die Nachverfolgung der dort gegebenen Hinweise und Meldungen ist über einen strengen Managementprozess und unter Einbindung der Compliance-Experten gewährleistet. Gleichzeitig werden Hinweisgeber durch die strikte Anonymität der Reporting Hotline geschützt.

Werden bei einzelnen Lieferanten konkrete Risiken entdeckt oder vermutet, führen wir ein vertieftes, sogenanntes Lieferanten-Due-Dilligence-Verfahren durch.

Kontrolle und Berichterstattung

Um die Angemessenheit der Maßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen, die Qualität und den Prozess zur Durchführung der Risikoanalyse regelmäßig kritisch zu hinterfragen, haben wir uns für die Durchführung jährlicher Risikoanalysen und Bewertungen ausgesprochen. Ergebnisse, Verbesserungspotentiale und Auffälligkeiten werden auf Ebene der Geschäftsleitung behandelt.

Die Berichterstattung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.

Kommunikation

Die vorbeschriebenen Maßnahmen und Prozesse werden über die unternehmensinternen Kanäle an die Belegschaft und über die Fachbereiche insbesondere an die konkret zuständigen Mitarbeiter kommuniziert. Zudem werden Trainings entwickelt und ausgerollt, um die zuständigen Mitarbeiter weiter mit den Bestimmungen und Prozessen vertraut zu machen.

Risikomanagement

Alle unsere Lieferanten werden von uns verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte zu achten, die auch in den vertraglichen Vereinbarungen mit ihnen und dem Verhaltenskodex für Lieferanten hinterlegt sind.

Es ist unser Anspruch, diese Anforderungen im Rahmen unseres bestehenden und  weiterentwickelten Onboarding- und Evaluationsprozesse für Lieferanten zu stellen, zu kommunizieren und für alle Lieferanten zu gewährleisten. Hierin definieren wir basierend auf den oben genannten verbindlichen Grundlagen – insbesondere die Anforderungen an gute Arbeitsbedingungen – die Einhaltung der Menschenrechte, Umweltschutz und Sicherheit sowie Geschäftsethik, Mindestlohn, Datenschutz und Compliance.

Umsetzung dieser Grundsatzerklärung

Verantwortlich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung ist die Deutsche Geschäftsleitung der Kühne+Nagel (AG & Co.) KG.

Mit der Ernennung unseres Menschenrechtsbeauftragten kommen wir der erweiterten Verantwortung nach und haben begonnen, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in unseren Lieferanten- und Partnernetzwerken zu beleuchten und zu analysieren und als festen Bestandteil in unseren Geschäftsalltag zu integrieren.